Wie viel Flüchtlingsschutz steht nun im Koalitionsvertrag?

Nachdem wir vor einiger Zeit zur Unterstützung der Amnesty-Petition für Flüchtlingsschutz im Koalitionsvertrag aufgerufen hatten, hier nun ein  Kommentar aus der Zeit, der beleuchtet, was nun wirklich im Vertrag gelandet ist.

Wie häufig in der Flüchtlingspolitik liest man vor allem große Worte und wenig konkrete Absichten, aber es gibt auch Fortschritte.

Die zentrale Amnesty-Forderung in der Petition, das Resettlement-Programm (Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Erstzufluchtsstaaten) zu verlängern und auszubauen, ist im Vertrag immerhin explizit vermerkt, wenn auch sehr allgemein gehalten:

„Das sogenannte „Resettlement“-Verfahren, bei dem besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Ausland aufgenommen werden, soll in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) fortgesetzt, verstetigt und spätestens 2015 quantitativ in Abstimmung mit der Innenministerkonferenz (IMK) deutlich ausgebaut werden.
Wir werden den Familiennachzug bei Resettlement-Flüchtlingen erleichtern.“

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